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1. Welche Information müssen gemäß BauPVO in der Kennzeichnung angegeben werden?
Die CE-Kennzeichnung ist an allen Bauprodukten anzubringen, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat.
Die CE-Kennzeichnung MUSS zusätzliche Informationen enthalten (siehe später). Aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Produkts 'Kabel' ist die Erfüllung der Verpflichtung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung nach BauPVO ausschließlich über Etiketten oder Begleitdokumente möglich.
Notifizierte Stellen, die zur Ausstellung einer gültigen Zertifizierung nach BauPVO berechtigt sind, sind in der NANDO-Datenbank aufgeführt.
Notifizierte Stellen können berechtigt sein, Zertifikate gemäß dem AVCP System 3 oder auch dem System 1+ oder für beide auszustellen. Dies ist im NANDO eindeutig festgelegt
Den Link zum NANDO finden Sie in Kapitel 5 - NOTIFIZIERTE STELLEN
2. Welche Information müssen gemäß BauPVO in der Leistungserklärung angegeben werden?
siehe in Kapitel 6 - VERWENDUNGSZWECK den in der Listung der EN 50575 im EU-Amtsblatt beschriebenen Verwendungszweck in allen EU-Sprachen
3 für die Klassen Dca und Eca
4 für Klasse Fca
Notifizierte Stellen, die zur Ausstellung einer gültigen Zertifizierung nach BauPVO berechtigt sind, sind in der NANDO-Datenbank aufgeführt. Notifizierte Stellen können berechtigt sein, Zertifikate gemäß dem AVCP System 3 oder auch dem System 1+ oder für beide auszustellen. Dies ist im NANDO eindeutig festgelegt Den Link zum NANDO finden Sie in Kapitel 5 - NOTIFIZIERTE STELLEN
In Kapitel 3 - LEISTUNGSKLASSE
Mindestens eine Leistung muss erklärt werden. Weitere Leistungen können mit "Keine Leistung festgestellt" (no performance declared (NPD)) angegeben werden.
Verfügbarkeit der Leistungserklärung auf der Webseite des Herstellers
1. Der Inhalt kann nicht verändert werden.
2. Ständig verfügbar.
3. 10 Jahre verfügbar.
4. Anweisungen zum Zugriff auf die Website und die Leistungserklärungen sind vorhanden.
5. Jedes Produkt ist über einen eindeutigen Kenncode des Produkttyps einer Leistungserklärung zugeordnet.
3. Aufbau der Leistungsklassen
KLASSE | ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN | AVCP | NOTIFIZIERTE STELLE | |||||||
RAUCH | TROPFEN | AZIDITÄT | ||||||||
Aca | 1+ | JA | ||||||||
B1ca | - | s1a, s1b, s1, s2, s3 | , | d0-d2 | , | a1-a3 | 1+ | JA | ||
B2ca | - | s1a, s1b, s1, s2, s3 | , | d0-d2 | , | a1-a3 | 1+ | JA | ||
Cca | - | s1a, s1b, s1, s2, s3 | , | d0-d2 | , | a1-a3 | 1+ | JA | ||
Dca | - | s1a, s1b, s1, s2, s3 | , | d0-d2 | , | a1-a3 | 3 | JA | ||
Eca | 3 | JA | ||||||||
Fca | 4 | NEIN |
4. Welche Informationen sind auf dem Kabel vorhanden?
1. | Die CE-Kennzeichnung kann nicht auf Kabeln abgedruckt werden. Daher nur auf Etiketten. |
Die folgenden Informationen dürfen auf dem Kabel, oder auf der Verpackung, oder auf der Etikettierung, oder auf einer Kombination der genannten angebracht sein. | |
2. | eine Herkunftsangabe, die aus der Kennzeichnung des Herstellers oder seiner Marke oder (sofern gesetzlich geschützt) der Identifikationsnummer besteht; |
3. | Produktbeschreibung oder - bezeichnung (Code); |
4. | Brandverhaltensklasse |
Zusätzliche freiwillige Kennzeichnung | |
5. | alle Informationen, die von anderen für das Produkt relevanten Normen verlangt werden; |
6. | Herstellungsjahr |
7. | Kennzeichen einer freiwilligen Zertifizierung |
8. | Zusätzliche, vom Hersteller gewünschte, Informationen, vorausgesetzt, sie widersprechen keiner der anderen erforderlichen Kennzeichnungen und führen nicht zu Verwechslungen. |