Kennen Sie Ihre Verantwortung?


BEHÖRDEN

  • Regeln die Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen.
  • Überwachen den Markt auf die korrekte Anwendung der Verordnung.

PLANER

  • Legen die erforderliche Brandklasse nach BauPVO fest.
  • Bewerten mögliche spezifische Risiken, indem Sie das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen berücksichtigen.

HÄNDLER

  • Stellen sicher, dass nur Kabel und Leitungen in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Bauproduktenverordnung entsprechen.
  • Stellen sicher, dass das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt und die von der Bauproduktenverordnung geforderten Dokumente mit sich führt.

INSTALLATEURE 

  • Müssen die nationalen Installationsnormen beachten.
  • Dürfen nur Kabel und Leitungen, die nach BauPVO gekennzeichnet sind und die passende Brandklasse aufweisen, installieren.

Aktuelles über die Bauprodukten­verordnung


EUROPACABLE


Wir setzen uns seit 2009 für Brandschutztechnologien in Europa ein.

Europacable – gelistet im Transparenzregister der Europäischen Kommission –fördert seit 2009 europaweit Lösungen für Brandschutztechnologien unter dem Kampagnentitel: “Sicherheit im Brandfall”. Im Jahr 2015 unterzeichneten die Europacable-Mitglieder ihre Industrie-Charta, in der sie ihre gemeinsame Verpflichtung zur Lieferung sicherer und zuverlässiger Kabel und Systeme gemäß den einschlägigen EU-Normen oder entsprechenden internationalen Normen für Sicherheit und Funktionsfähigkeit, formulierten.

Bauprodukten­verordnung (BauPVO; engl.: CPR) für Kabel und Leitungen


Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Gebäuden und Bauwerken installiert werden, unterliegen der BauPVO.

Die BauPVO bietet eine einheitliche, rechtsverbindliche Sprachregelung zur Darstellung des Brandverhaltens von Bauprodukten. Alle Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Gebäuden und Bauwerken aller Art installiert werden, unterliegen der BauPVO, sofern sie nicht speziell für temporäre Installationen ausgelegt sind. Steuer- und Stromkabel in Maschinen oder Aufzügen fallen nicht unter die BauPVO.

Die BauPVO beschreibt nur das Verhalten im Brandfall von Kabeln und Leitungen und die Freisetzung von gefährlichen Stoffen. Alle anderen Eigenschaften bleiben davon unberührt.

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