Laden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beurteilung der Konformität der Kabel und Leitungen mit der BauPVO herunter
DIE GRUNDLAGEN DER MARKTÜBERWACHUNG
Die Marktüberwachung wird von den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführt, die für die Kontrolle und Prüfung der auf dem Markt erhältlichen oder an den Zollgrenzen der Europäischen Union eintreffenden Produkte verantwortlich sind. Die Behörden prüfen stichprobenartig, ob die Produkte den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Hinweise von Verbänden sind möglich. Hinweise an die Marktüberwachungsbehörden sind von jedem möglich, auch von Handels- und Industrieverbänden.
Wenn Sie ein Händler und/oder Importeur oder Installateur sind, dann sind Sie ein wichtiger Akteur bei der Erkennung von Produkten, die nicht den Regeln entsprechen: Prüfen Sie immer, ob sie Produkte die Kennzeichnung nach BauPVO tragen und eine ordnungsgemäße Leistungserklärung (DoP) beigefügt ist.
Auch wenn Sie ein Produkt unter Ihrem eigenen Handelsnamen vermarkten, werden Sie als Hersteller als haftbar angesehen und müssen Ihre eigene Leistungserklärung erstellen: behalten Sie Produkte genau im Auge und scheuen Sie sich nicht, einen möglichen Verstoß zu melden!
Vorsicht, wenn die deklarierte Leistung über dem in Ihrem Land geforderten Schwellenwert liegt (denken Sie daran: wenn es zu gut ist, um wahr zu sein, ist es NICHT wahr). Vorsicht, wenn die Leistungserklärung und/oder das Etikett nicht kohärent sind (verwenden Sie die von EUROPACABLE herausgegebene BauPVO-Checkliste).
- Das Produkt trägt die CE-Kennzeichnung und wird von den nach dieser Verordnung erforderlichen Dokumenten, insbesondere einer öffentlich zugänglichen Leistungserklärung, begleitet.
- Wenn aus irgendeinem Grund nachgewiesen/vermutet wird, dass ein Bauprodukt nicht mit der Leistungserklärung oder mit anderen geltenden Anforderungen (Kennzeichnung usw.) dieser Verordnung übereinstimmt, informieren Sie bitte die Behörden.
- Wenn das Produkt tatsächlich unsicher ist, informieren Sie unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden.
- Solange sich ein Bauprodukt in ihrer Verantwortung befindet, stellen die Händler sicher, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen seine Konformität nicht gefährden und dass die Rückverfolgbarkeit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist.
- Die Vertreiber stellen bei einer begründeten Anfrage einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind.
Fallstudie
Eine potenzielle, sehr reale Lebenssituation: Würden Sie sich als Patient in einem Krankenhaus wie diesem sicher fühlen?
- Szenario: Ein neues Krankenhaus wird mit 1.500 km Datenkabel ausgestattet (nicht ungewöhnlich!)
- Das Projekt fordert B2ca: geringe Flammenausbreitung, geringe Wärmeabgabe, selbstlöschend. Damit wäre sichergestellt, dass im Falle eines Brandes die Sicherheit an erster Stelle steht.
- Wenn alle im Krankenhaus installierten Kabel B2ca wären und ein Feuer ausbräche (in jedem Kommunikationsraum gleichzeitig!), würde die gesamte Wärmeabgabe, die die Kabel zu einem Feuer beitragen, etwa 11.719MJ (Megajoule) betragen. Andere Sicherheitsvorkehrungen im Krankenhaus (Fluchtwege, Verfahren usw.) würden sich darauf stützen.
- In einem hypothetischen Fall nehmen wir an, das die Marktüberwachung die Kabel als Dca und nicht als B2ca erkannt hat.
- Wenn alle im Krankenhaus installierten Kabel jetzt versehentlich Dca wären, könnte die gesamte Wärmeabgabe, die die Kabel zu einem Brand beitragen, bis zu 900.000MJ (B2ca 11.719MJ) betragen, eine Steigerung von >7.000%.
- Dies würde eine echte Gefahr darstellen, da die Dca-Kabel nicht selbstlöschend sind und sich die Flammen in alle Richtungen ausbreiten könnten...
- Deshalb ist es so wichtig, DIE RICHTIGE WAHL zu treffen.
Dies ist eine reale Situation, die am Dienstag, 27. August 2019 passiert ist: Aussetzung der Produktzertifizierung durch eine notifizierte Stelle
BASEC, eine im Vereinigten Königreich ansässige notifizierte Stelle, traf die Entscheidung, das Leistungsbeständigkeitszertifikat [ ] (ausgestellt gemäß EN 50575:2014 + A1:2016) im Namen von [ ] vorübergehend auszusetzen.
Diese Entscheidung wurde getroffen, während Untersuchungen nach einer Fehlanpassung zwischen der erklärten BauPVO-Leistung und der beobachteten BauPVO-Leistung der auf dem Markt befindlichen Produkte durchgeführt wurden.
Infolge dieser Entscheidung konnte der Hersteller das Leistungsbeständigkeitszertifikat für das Produkt während dieses Zeitraums nicht verwenden. Nach den BASEC-Regeln wird die Zertifizierung innerhalb von zwei Monaten nach der Bewertung wieder eingeführt oder entzogen.
BauPVO Konformität
Konforme Produkte sind ein MUSS
Es empfiehlt sich, die Konformität eines Kabels in Übereinstimmung mit den BauPVO-Vorschriften zu überprüfen.
Hier ist ein praktischer Leitfaden (alias Checkliste), der Sie durch die wichtigsten zu überprüfenden Informationen führt.
Dies stellt eine gute Möglichkeit dar, um bei jedem Kauf und/oder jeder Installation eines Kabels eine beruhigende Absicherung zu haben. Darüber hinaus wird durch diese Maßnahme verhindert, dass nicht konforme Kabel auf den Markt kommen bzw. sich dort verbreiten.